Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1482 Eheauflösung durch Tod

BGB § 1482 Eheauflösung durch Tod

[ Auszug: Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Der verstorbene Ehegatte wird ... ]